Wer sollte nicht behandelt werden?


Diese Übersicht gilt für die medizinischen Ästhetik-Behandlungen. Zur Hautpflege kann natürlich immer beraten werden. 


Nicht behandelt werden kann bei:

  • Schwangerschaft, Stillzeit
  • Akuter Erkrankung (Erkältung, Operation, ...) - Abstand nach Gesundung sollte idealerweise 2 Wochen betragen. Ebenso wenn beispielsweise Antibiotika eingenommen wurden
  • Autoimmunerkrankung (Ausnahme Hashimoto) 
  • Abstand nach einer Zahnreinigung / Zahnarztbehandlung sollte 2 Wochen betragen

Der Körper braucht Zeit zu regenerieren und es ist mir sehr wichtig kein unnötiges Risiko einzugehen.

In Ihrem Interesse. 


Hinweis zur Behandlung mit Polymilchsäure

Ich freue mich sehr, wenn Sie sich für eine Behandlung mit Polymilchsäure interessieren (Juvelook, Lenisna, Mono PDO Fäden). Leider kann man ab etwa 70 Jahren nicht mehr wissen, ob der Körper noch ausreichend Kollagen produzieren kann. Daher würde ich die Behandlung dann eher nicht mehr empfehlen. 


Sollten Sie sich unsicher sein, ob bei Ihnen eine Behandlung möglich ist, sprechen Sie mich bitte im Vorfeld per Email, Kontaktformular oder WhatsApp an. 

 

Herzliche Grüße

Aurelia von Linden